Januar 2018 Deminimis Förderung
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2018 im Förderprogramm „De-minimis“
beginnt am 08. Januar 2018 und endet am 01. Oktober 2018.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms "De-minimis" können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmekategorien entsprechend der Anlage zu Nr. 2 der De-minimis-Förderrichtlinie (Maßnahmenkatalog) erhalten:
fahrzeugbezogene Maßnahme
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland)
personenbezogene Maßnahme
(z.B. Aufwendungen für Sicherheitsausstattung/ Berufskleidung des Fahr-/ Ladepersonals/ Disponenten)
Maßnahme zur Effizienzsteigerung
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen zur Fahrzeugortung, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen)
Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig.
Das bedeutet das Sie Ihre GPS Fahrzeugortunmg vom Staat gefördert bekommen!